Die Kirchensynode der EKHN
Die Kirchensynode der EKHN, auch als "Landessynode" bezeichnet, ist das oberste Beschlussorgan unserer Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Sie setzt sich derzeit aus ehrenamtlich Mitarbeitenden und aus Pfarrerinnen und Pfarrern zusammen. Zwei Drittel der Kirchensynode sind Ehrenamtliche.
Die Synode als "Kirchenparlament" ist gemäß der Kirchenordnung das "maßgebende Organ der EKHN". Kirchensynodaler wird man durch Wahl: Die Kirchenvorstände in den Kirchengemeinden der EKHN wählen alle sechs Jahre Delegierte in die Dekanatssynoden, die wiederum – ebenfalls über eine Wahl – Vertreter in die Kirchensynode entsenden.
Die Bezeichnung "Kirchenparlament" ist rechtlich nicht hundertprozentig zutreffend, deckt aber wesentliche Funktionen der Landessynode, die mindestens zwei Mal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, im großen Sitzungssaal des Frankfurter Dominikanerklosters tagt, ab, z. B.:
- Beschlussfassung über Gesetzesvorlagen
- Kontrolle der kirchenleitenden Gremien (Kirchenleitung, Kirchenverwaltung, ...)
- Wahl oder Berufung von Repräsentanten der EKHN und leitender Mitarbeiter (Kirchenpräsident und stellvertretende Kirchenpräsidentin, Pröpstinnen und Pröpste, Referatsleiter der Kirchenverwaltung)
- Bildung zahlreicher Ausschüsse für inhaltliche Vorarbeit
- Grundsatzbeschlüsse zu theologischen, kirchenpolitischen und gesellschaftlichen Fragen
Die Kirchensynodalen des Evangelischen Dekanats Dreieich-Rodgau
Reiner Dieser
Hanau-Klein-Auheim
Brigitte Jahn-Lennig
Neu-Isenburg
Sandra Scholz
Pfarrerin für Ökumene und
Gesellschaftliche Verantwortung
Jutta Trintz
Langen
Ingeborg Verwiebe
Pfarrerin, Dreieich