Synode beschließt Verwaltungsreform und verschärft Regeln für kirchliche Leitungsämter

Synode beschließt Verwaltungsreform und verschärft Regeln für kirchliche Leitungsämter

Synode beschließt Verwaltungsreform und verschärft Regeln für kirchliche Leitungsämter

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Synode beschließt Verwaltungsreform und verschärft Regeln für kirchliche Leitungsämter

Mit weitreichenden Beschlüssen zur Organisation kirchlicher Arbeit und zu den Anforderungen an Leitungsverantwortung hat die Synode der Evangelische Kirche in Hessen und Nassau auf ihrer Frühjahrstagung vom 23.–25. April zentrale Weichen für die kommenden Jahre gestellt. Im Mittelpunkt standen eine Neuordnung der Verwaltung zur Entlastung vor Ort sowie eine rechtlich präzisierte Regelung zur Übernahme kirchlicher Leitungsämter. Beide Entscheidungen zielen darauf, die Handlungsfähigkeit der Kirche zu stärken und zugleich ihr inhaltliches Profil klarer zu fassen.

Verwaltungsreform: Entlastung, Bündelung, neue Rollen

Mit dem Verwaltungsneuordnungsgesetz stellt die EKHN ihre Verwaltungsstrukturen neu auf. Die Verwaltung solle künftig konsequent als Unterstützungssystem für die Arbeit in Gemeinden und Dekanaten verstanden werden, heißt es aus der Kirchenleitung. Ziel sei es, die Menschen vor Ort spürbar zu entlasten und kirchliche Arbeit stärker auf ihre Kernaufgaben auszurichten.

Kern der Reform ist die Einführung von Verwaltungsleitungen auf zwei Ebenen: in den Nachbarschaftsräumen sowie in den Dekanaten. Diese Fachkräfte sollen Kirchenvorstände beraten und laufende Verwaltungsgeschäfte übernehmen. Auch Dekanatssynodalvorstände sollen durch entsprechende Leitungen vom operativen Geschäft entlastet werden. Die inhaltliche Steuerung bleibe dabei ausdrücklich bei den gewählten Gremien; die neuen Strukturen zielten auf Unterstützung, nicht auf eine Verschiebung von Entscheidungsbefugnissen.

Zugleich wird die Verwaltungsorganisation insgesamt neu geordnet. Die bisherigen Regionalverbände sollen aufgelöst und in eine gesamtkirchliche Trägerschaft überführt werden. Damit solle eine Arbeit nach einheitlichen Standards ermöglicht werden. Die EKHN verbindet damit die Erwartung klarerer und professionalisierter Abläufe, die zu mehr Rechtssicherheit und einer verlässlichen Qualität der Unterstützung führen könnten – unabhängig davon, in welcher Region Gemeinden ansässig sind.

Wesentliche Rahmenbedingungen bleiben dabei unverändert: Die rechtliche Selbstständigkeit von Gemeinden, Dekanaten und Verbänden wird durch die Reform nicht angetastet. Die Auswahl der Verwaltungsleitungen soll weiterhin vor Ort erfolgen, während die Personalkosten von der Gesamtkirche getragen werden. In der Konsequenz bündelt die EKHN Verwaltungsaufgaben stärker und verlagert Ressourcen, um vor Ort mehr Zeit für Seelsorge, Verkündigung und Gemeindeleben zu ermöglichen.

Leitungsämter: Präzisierung der Wählbarkeit und klarer Unvereinbarkeitsrahmen

Deutlich konkreter als bisher hat die Synode die Anforderungen an kirchliche Leitungsämter gefasst. Mit der Überarbeitung der Kirchengemeindewahlordnung wird die Wählbarkeit in den Kirchenvorstand ausdrücklich an die Orientierung an den Grundwerten der Kirche gebunden.

Dazu zählt insbesondere die Verpflichtung auf die Würde aller Menschen, unabhängig von Herkunft oder Lebensentwurf, sowie die Ausrichtung an demokratischen Grundprinzipien. Wer sich kirchenfeindlich verhalte oder extremistische, antisemitische, rassistische oder andere menschenverachtende Auffassungen vertrete, könne künftig nicht gewählt werden oder verliere ein bereits übertragenes Amt. Gleiches gelte, wenn Kandidierende oder amtierende Mitglieder entsprechenden Organisationen angehörten. Damit wird ein klarer Unvereinbarkeitsrahmen benannt, der bislang in dieser Eindeutigkeit nicht formuliert war.

Neu ist dabei vor allem die rechtliche Präzisierung bestehender Maßstäbe. Die Regelung gibt den zuständigen Gremien ein klar strukturiertes Verfahren an die Hand: Kirchenvorstände und Dekanatssynodalvorstände sollen im Vorfeld von Wahlen Gespräche mit Kandidierenden führen und prüfen, ob diese bereit sind, die Vielfalt der Gemeindeglieder zu achten und die Kirche als Raum der Menschenwürde zu repräsentieren. Ziel sei es, eine glaubwürdige Amtsführung sicherzustellen und die Integrität der Leitungsgremien zu schützen.

Die Neuregelung tritt zum 1. Mai 2026 in Kraft und gilt damit rechtzeitig vor den Kirchenvorstandswahlen 2027. Flankiert wird sie durch die einstimmig verabschiedete Resolution „Für Menschenwürde und Demokratie“, die als inhaltlicher Kompass dient. Darin bekräftigt die Kirche, dass Vielfalt und Vielstimmigkeit ihren Reichtum ausmachen – jedoch auf der Grundlage gegenseitiger Achtung. Zugleich versteht sich die Resolution als Selbstverpflichtung, aktiv für die Gleichwertigkeit aller Menschen einzutreten.

Gesellschaftliche Positionierungen: Migration und Integration

Neben den innerkirchlichen Strukturfragen hat die Synode auch zu politischen Themen Stellung bezogen. Mit Blick auf das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) fordert die EKHN die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards und spricht sich gegen Freiheitsbeschränkungen in Erstaufnahmeeinrichtungen aus. Besonders kritisch bewertet sie die Unterbringung von Schutzsuchenden in Haftanstalten sowie die Inhaftierung von Minderjährigen.

Zugleich weist die Synode auf die Bedeutung einer verlässlichen Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung hin. Auch im Bereich der Integrationspolitik bezieht sie Position: Der aktuelle Ausschluss vieler Menschen von Integrationskursen wird kritisch gesehen, weil dadurch bestehende Strukturen gefährdet werden könnten. Integration müsse frühzeitig ermöglicht werden und dürfe nicht von kurzfristigen finanziellen Entscheidungen abhängig sein.

Kirche in gesellschaftlicher Verantwortung

Den Rahmen der Tagung bildete der Bericht von Kirchenpräsidentin Christiane Tietz. Sie betonte die Rolle der Kirche in einer von Unsicherheiten geprägten gesellschaftlichen Situation. Kirche werde als Ort der Begegnung, der Selbstwirksamkeit und des Dialogs gebraucht.

Sie beschrieb Kirche als Raum, in dem Menschen erleben könnten, dass ihr Handeln Wirkung zeigt, und in dem demokratische Prozesse eingeübt werden. Gleichzeitig hob sie hervor, dass gesellschaftliche Spannungen nicht durch Abgrenzung, sondern durch Begegnung und Gespräch bearbeitet werden müssten. Hoffnung sei dabei keine naive Haltung, sondern eine Kraft, die gerade in schwierigen Zeiten trage.

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