28/10/2026 0 Kommentare
Kirchen, Gemeindehäuser, neue Wege: Wie es mit den Gebäuden weitergeht
Kirchen, Gemeindehäuser, neue Wege: Wie es mit den Gebäuden weitergeht
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Kirchen, Gemeindehäuser, neue Wege: Wie es mit den Gebäuden weitergeht
Kirchliche Räume sind Orte des Glaubens und des Miteinanders in der Gesellschaft - und damit auch Orte gelebter Demokratie: Hier kommen Menschen ins Gespräch, engagieren sich für ihre Nachbarschaft und gestalten das Zusammenleben im Ort mit. Welche dieser Räume die Evangelische Kirche langfristig erhalten kann und wie sie finanziert werden, beschäftigte die Synode des Evangelischen Dekanats Dreieich-Rodgau im Verlauf ihrer Herbsttagung am vergangenen Samstag in Dreieichenhain.
Ohne Gegenstimme und mit sechs Enthaltungen beschloss das Kirchenparlament den so genannten „Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplan“ für die sechs Nachbarschaftsräume zwischen Langen und Seligenstadt. Er legt fest, welche kirchlichen Gebäude künftig in welchem Umfang finanzielle Unterstützung der Landeskirche für ihren baulichen Erhalt bekommen.
„Welche Räume erhalten wir? Welche Räume räumen wir dem Glauben ein?“, hatte Dreieichs Erster Stadtrat und Götzenhainer Synodaler Holger Dechert bereits im Grußwort gefragt. Er warb dafür, bei den Entscheidungen auch die Bedeutung kirchlicher Gebäude für Zusammenhalt und demokratische Beteiligung im Blick zu behalten. Dekan Steffen Held unterstrich im weiteren Verlauf der Tagung: "Diese Orte werden für demokratische Bildung und Gemeinsinn gebraucht. Wenn Kirche sie nicht schafft und erhält, bieten andere sie an und bestimmen den Diskurs."
Bei den meisten Kirchen und Gemeindehäusern bleibt die finanzielle Unterstützung für ihren baulichen Erhalt bestehen. Viele können auch umgebaut und für neue Angebote weiterentwickelt werden. Bei anderen konzentriert sich die Förderung künftig auf den Erhalt der vorhandenen Bausubstanz. Für rund 20 Prozent der Fläche müssen andere Nutzungen oder Finanzierungswege gefunden werden. Erste Vermietungen und Kooperationen im Dekanat zeigen, welche Möglichkeiten sich dafür eröffnen.
Hinter dem gemeinsamen Plan stehen viele einzelne Abwägungen: Welche Räume kann sich die Kirche dauerhaft leisten? Wo ist eine Sanierung nötig, wo gerade abgeschlossen? Welche Gebäude lassen sich gemeinsam nutzen?
Darüber hatten Vertreterinnen und Vertreter der 24 Orts- und Gesamtkirchengemeinden zwischen Langen und Seligenstadt über ein Jahr lang beraten, alle Gebäude besucht und in Workshops an gemeinsam getragenen Lösungen gearbeitet. Nun stellten die sechs Nachbarschaftsräume ihre Ergebnisse der Synode vor.
Hintergrund: A, B oder C – was bedeutet das?
Der Plan ordnet die Gebäude drei Kategorien zu. Sie bestimmen, in welchem Umfang die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ihren baulichen Erhalt künftig unterstützt.
Gebäude der Kategorie A gehören zum langfristig vorgesehenen Bestand. Sie erhalten weiterhin die regulären Zuweisungen für den Betrieb und die gesamtkirchliche Unterstützung bei Baumaßnahmen. Damit können nach den geltenden Regelungen sowohl ihr Erhalt als auch Umbauten und Weiterentwicklungen unterstützt werden.
Gebäude der Kategorie B erhalten ebenfalls weiterhin die regulären Zuweisungen für den Betrieb. Bei Kategorie B erstreckt sich die Förderung auf die Sicherung der Bausubstanz, häufig als „Dach und Fach“ bezeichnet. Für darüber hinaus gehende Umbauten oder Weiterentwicklungen müssen andere Finanzierungswege gefunden werden.
Für Gebäude der Kategorie C entfallen ab 2027 sowohl die regulären Zuweisungen für den Betrieb wie auch die gesamtkirchliche Unterstützung bei Baumaßnahmen. Das bedeutet nicht automatisch Schließung oder Verkauf. Soll ein Gebäude weiter genutzt werden, muss sein baulicher Unterhalt jedoch anders finanziert werden. An einigen Standorten ist auch ein Verkauf vorgesehen.
Wie eine andere Finanzierung oder Kombi-Lösungen aussehen können, zeigen Beispiele aus dem Dekanat: In Dietzenbach hat sich die örtliche Tafel in das Pfarrhaus bei der Rut-Kirche eingemietet, im Götzenhainer Pfarrhaus eine Kindertagesbetreuung. Solche Vermietungen verbinden soziale Angebote mit Einnahmen für den Gebäudeunterhalt. Die Zusammenarbeit mit einem Sportverein kann wie in Ober-Roden helfen, Räume gemeinsam zu nutzen und Kosten zu teilen. Bei bisherigen Pfarrhäusern kommt auch eine Vermietung an Privatpersonen infrage. In der Langener Martin-Luther-Kirche und dem Hanauer Stadtteil Klein-Auheim ist geplant, Flächen für Gruppen und Kreise baulich und konzeptionell in das Kirchengebäude zu integrieren.
Mit dem beschlossenen Plan werden die gesamtkirchlich mitzufinanzierenden Baulasten im Dekanat um etwa 20 Prozent reduziert. Damit erfüllen die Nachbarschaftsräume gemeinsam die verbindliche Vorgabe der Landeskirche – eine Voraussetzung für die Genehmigung des Plans.
Egelsbach–Langen: Ortskern erhalten, Gemeindehäuser reduzieren

Birgit Frohnhoff aus Langen stellte das Konzept für den Nachbarschaftsraum Egelsbach–Langen vor. Die Fusion der Langener Gemeinden im Jahr 2014 habe die jetzigen Beratungen etwas erleichtert: Über die gemeinsame Nutzung ihrer Gebäude hatten sich die Verantwortlichen dort bereits früher verständigen können.
In Egelsbach erhalten die historische Kirche und das Gemeindehaus Kategorie A. Sie gehören zu einem Ensemble, das nach Einschätzung der Beteiligten den Ortskern prägt und dessen Charakter erhalten bleiben soll.
In Langen werden die Stadtkirche, die Martin-Luther-Kirche sowie das Johanneszentrum mit Kirche und Gemeinderaum der Kategorie A zugeordnet. In die Martin-Luther-Kirche sollen zusätzlich 110 Quadratmeter für gemeindliche Zusammenkünfte eingebaut werden. Die gemeinsame Verwaltung des Nachbarschaftsraums soll im Gemeindehaus der Kirchengemeinde Langen an der Bahnstraße untergebracht werden, das ebenfalls die A-Kategorie erhält.
Bei anderen Gemeindehäusern stehen Veränderungen an: Dazu gehört das bereits geschlossene Stadtkirchen-Gemeindehaus. Gemeinsam mit einem Bauträger ist dort eine Entwicklung zu sozialer Wohnbebauung vorgesehen. Auch das große Gemeindehaus Martin Luther, aktuell als Familienzentrum genutzt, und das Katharina-von-Bora-Haus wurden Kategorie C zugeordnet.
Dreieich–Neu-Isenburg: Sieben Wege bis zum Kompromiss
„Nicht so ganz einfach“ sei die Verständigung in Dreieich–Neu-Isenburg gewesen, berichtete Christiane Thomas. Der große Nachbarschaftsraum umfasst beide Städte mit ihren unterschiedlichen Ortsteilen. Sieben Varianten und Untervarianten waren es, deren Beratung am Ende zu einer schweren, aber einmütigen Entscheidung führten. Vor allem der große Bestand an Gemeindehausflächen hatte deutliche Einschnitte erforderlich gemacht.
Für die Verwaltung sind zwei Standorte vorgesehen: der Hauptstandort bei der Evangelisch-Reformierten Gemeinde Am Marktplatz in Neu-Isenburg mitten im Alten Ort und eine Nebenstelle bei der Burgkirchengemeinde Dreieichenhain.
In Dreieich bleiben sämtliche Kirchen in Kategorie A. Bei den Gemeindehäusern war eine Leitidee, die „Außenflanken“ zu erhalten, wie Thomas es beschrieb: Die Gemeindehäuser in Offenthal und Buchschlag bekommen Kategorie B, das Gemeindehaus in Dreieichenhain Kategorie A. Das Gemeindehaus der Erasmus-Alberus-Gemeinde in Sprendlingen wird in Kategorie B eingeordnet.
Das Gemeindehaus der Christuskirchengemeinde in Sprendlingen erhält Kategorie C. Hier könnte eine Vermietung die weitere Nutzung ermöglichen. Ebenfalls Kategorie C erhalten das Gemeindehaus mit Sakralraum und das Familienzentrum der Versöhnungsgemeinde im Sprendlinger Norden. Auch das Gemeindehaus in Götzenhain wird Kategorie C zugeordnet.
In Neu-Isenburg erhalten die Johanneskirche und die Kirche Am Marktplatz Kategorie A. Kirche und Gemeindehaus im Buchenbusch werden Kategorie B zugeordnet. Die Kirchen und Gemeinderäume in Gravenbruch und Zeppelinheim fallen vollständig in Kategorie C. Für Gravenbruch hatten Überlegungen zur weiteren Gebäudeentwicklung schon länger bestanden.
Das Gemeindehaus Am Marktplatz erhält Kategorie A, der Johannes-Pavillon Kategorie B. Das Johannes-Zentrum wird Kategorie C zugeordnet.
Dietzenbach–Heusenstamm: Ensemble und Familienzentrum sichern
Auch in der kleineren Arbeitsgruppe für Dietzenbach–Heusenstamm hatte es Diskussionen und Kompromissbedarf gegeben, berichtete Pfarrerin Andrea Schwarze. Am Ende habe eine gute gemeinsame Lösung gestanden.
Die historische Christuskirche in Dietzenbach und ihr Seitenanbau werden Kategorie A zugeordnet. Für den Standort hätten das historische Ensemble und die Barrierefreiheit gesprochen. Dort soll auch das gemeinsame Gemeindebüro entstehen.
Das Gemeindezentrum an der Rodgaustraße mit der Rut-Kirche erhält dagegen Kategorie C. In der Martin-Luther-Gemeinde in Steinberg werden das Haus des Lebens und die Waldkapelle in Kategorie B eingeordnet.
In Heusenstamm bekommt das Gemeindehaus an der Gustav-Adolf-Kirche Kategorie C. Die Kirche und das Familienzentrum erhalten Kategorie A. Dass das Familienzentrum gut genutzt wird, war für die Abwägung ein wichtiges Argument.
Rodgau–Rödermark: Mit dem Sportverein Räume erhalten
Erika Neudert aus Rödermark stellte die Ergebnisse für Rodgau–Rödermark vor: Die gemeinsame Verwaltung soll im Gemeindehaus in Dudenhofen untergebracht werden, das Kategorie A erhält. Der Standort sei zentral, aus allen Teilen des Nachbarschaftsraums gut erreichbar und biete Räume, die ohne größeren Aufwand bezogen werden könnten.
Die Kirchen in Dudenhofen und Ober-Roden werden Kategorie A zugeordnet, die Kirche in Urberach Kategorie B. Ebenfalls Kategorie B erhalten das Emmaus-Gemeindehaus mit Kirchraum in Jügesheim, das Gemeindehaus mit Sakralraum in Nieder-Roden und das Gemeindehaus mit Kirchraum der Trinitatisgemeinde in Weiskirchen.
Kategorie C erhalten die Kirche in Weiskirchen, für die ein Verkauf vorgesehen ist, und das Gemeindehaus in Ober-Roden. Dort besteht seit einigen Wochen bereits eine Kooperation mit einem örtlichen Sportverein. Sie soll helfen, das Gebäude für beide Partner – Verein und Gemeinde – zu sichern.
Das Gemeindehaus in Urberach erhält Kategorie A. Bei dieser Entscheidung hatten die Beteiligten auch die Planungen der katholischen Gemeinden berücksichtigt. Diese gewichten ihre Räume in Ober-Roden und Urberach umgekehrt. So können sich die kirchlichen Raumangebote künftig ökumenisch ergänzen.
Mühlheim–Obertshausen: Gemeinsames Büro in Obertshausen
Präses Dr. Michael Grevel übernahm die Vorstellung des Konzepts für Mühlheim–Obertshausen. In die Überlegungen war der vorgesehene Zusammenschluss der beiden Mühlheimer Gemeinden zu einer Gesamtkirchengemeinde eingeflossen.
Die beiden Kirchen der Friedensgemeinde in Mühlheim und Dietesheim bleiben in Kategorie A. Die Gemeindehäuser an beiden Standorten wurden dagegen Kategorie C zugeordnet. Das Gemeindezentrum der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde erhält Kategorie B.
In Obertshausen wird die Kirche in Kategorie B eingeordnet, das Gemeindehaus in Kategorie A. Dort soll auch die gemeinsame Verwaltung des Nachbarschaftsraums ihren Platz finden.
Mainperlen: Gemeindeleben bekommt Platz in der Kirche
Norbert Schweitzer stellte das Konzept der Gesamtkirchengemeinde der Mainperlen vor. Alle Kirchen bleiben hier in Kategorie A.
Das Gemeindehaus in Klein-Auheim erhält Kategorie C. Dafür soll unter der Empore der Erlöserkirche ein neuer Gemeinderaum entstehen. Auch die Gemeindehäuser in Froschhausen und Zellhausen werden Kategorie C zugeordnet.
Dass sich hinter unterschiedlichen Kategorien durchaus ähnliche Ziele verbergen können, zeigt der Blick nach Seligenstadt und Steinheim: Beide Standorte sollen für das Gemeindeleben unbedingt erhalten bleiben, die baulichen Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch deutlich. Am Seligenstädter Gemeindezentrum gibt es in den kommenden Jahren erheblichen Sanierungsbedarf; es erhält Kategorie A. Das Steinheimer Familien- und Generationenzentrum ist dagegen erst vor Kurzem umfassend saniert und modernisiert worden. Hier geht es nun darum, das Erreichte zu bewahren. Dafür ist Kategorie B vorgesehen.
Das gemeinsame Gemeindebüro der Mainperlen soll im Hainstädter Gemeindehaus eingerichtet werden, das Kategorie A erhält.
Nachbarschaftsräume gehen an den Start
Zum 1. Januar 2027 werden zudem weitere neue Strukturen wirksam: Die Nachbarschaftsräume Mühlheim–Obertshausen und Dietzenbach–Heusenstamm organisieren ihre Zusammenarbeit als Arbeitsgemeinschaften. Egelsbach–Langen, Dreieich–Neu-Isenburg und Rodgau–Rödermark bilden Gesamtkirchengemeinden. Die Gesamtkirchengemeinde der Mainperlen besteht bereits. Mit den Zusammenschlüssen steht im kommenden Jahr auch die Einrichtung der gemeinsamen Gemeindebüros an den im Gebäudeplan vorgesehenen Standorten an.
Lisa Großpersky neu im Dekanatsvorstand
Pfarrerin Lisa Großpersky aus Rodgau–Nieder-Roden wurde in den Dekanatssynodalvorstand gewählt. Die 33-Jährige setzte sich in einem knappen Rennen gegen die Heusenstammer Pfarrerin Susanne Winkler durch und folgt auf Sabine Beyer, die das Dekanat zuvor in Richtung Berlin verlassen hatte.
Großpersky ist in der Neu-Isenburger Johannesgemeinde aufgewachsen und seit 2023 Pfarrerin in Nieder-Roden. Ihr Vikariat hatte sie in Butzbach und in der Gefängnisseelsorge absolviert. „Ich kenne beide Seiten: Ehrenamt und Pfarramt“, beschrieb sie den Erfahrungshintergrund, den sie in die Vorstandsarbeit einbringen möchte.
Verstärkung im Gemeindepädagogischen Ausschuss
Einstimmig wählte die Synode außerdem den stellvertretenden Dekan Ansgar Leber und Gemeindepädagogin Christina Hoppe in den Gemeindepädagogischen Ausschuss. Leber ist qua Amt bereits für den Gemeindepädagogischen Dienst zuständig und möchte auch die konzeptionelle Arbeit im Ausschuss begleiten.
Christina Hoppe arbeitet als Gemeindepädagogin in Dreieich–Neu-Isenburg und Mühlheim–Obertshausen. Sie betonte ihre engen Verbindungen in die Region. Gerade bei den Veränderungen durch „ekhn2030“ dürfe die Beziehungsarbeit mit den Menschen nicht ins Hintertreffen geraten.
Verwaltungsunterstützung für Kirchenvorstände – voraussichtlich ab 2028
Hauptberufliche Verwaltungsleitungen in den Nachbarschaftsräumen sollen künftig die Kirchenvorstände im Alltag entlasten. Sie sollen administrative Aufgaben übernehmen und die Teams der gemeinsamen Gemeindebüros leiten. Die inhaltliche Verantwortung bleibt bei den Kirchenvorständen.
Für die Nachbarschaftsräume im Dekanat sind insgesamt dreieinhalb Stellen vorgesehen. Dreieich-Rodgau gehört allerdings nicht zur ersten Einführungsrunde. Nach dem Zeitplan der Landeskirche ist mit der Umsetzung voraussichtlich im April 2028 zu rechnen.
Sonnenstrom gemeinsam nutzen?
Beim Bericht der Arbeitsgruppe zum Energieversorger Lichtblick ging der Blick über den nächsten Liefervertrag hinaus. Wie lässt sich selbst erzeugter Sonnenstrom besser nutzen? Welche Möglichkeiten bieten lokale Energiegenossenschaften? Und könnte überschüssiger Strom stärker vor Ort weitergegeben werden?
Die Synodalen beschäftigten sich damit, wie beim Energieeinkauf eigene regenerative Anlagen, lokale Genossenschaften oder mindestens gleichwertige Alternativanbieter berücksichtigt werden könnten. Einen entsprechenden Antrag an die Kirchensynode der EKHN hat die Dekanatssynode auf den Weg gebracht.
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